| Einfahrt
rückwärts mit Publikum 15. Januar 2010, Neue
Zürcher Zeitung
Augenschein des Verwaltungsgerichts im Streit um
Migros-Filiale
Von Kuno Gurtner

So viel Aufmerksamkeit für seine Arbeit dürfte er
sonst kaum geniessen, der Chauffeur, der am Donnerstag frühmorgens zur
Migros-Filiale am Schaffhauserplatz in Zürich fährt. Ein Dutzend Männer und
zwei Frauen erwarten ihn bereits, eine der beiden Frauen fotografiert, wie
der Mann am Steuer sein 18-Tonnen-Fahrzeug rückwärts in die Einfahrt
zirkelt. Die vierzehn haben sich um halb sechs in der Früh und bei
Minustemperaturen hier getroffen, zum Augenschein, den das
Verwaltungsgericht anberaumt hat. Versammelt sind: Mitarbeiter der Migros,
Hauseigentümer und Vertreter der Stadt. Und dazu die fotografierende
Gerichtssekretärin, die auch protokolliert, sowie ein Mann mit Hut und
Autorität, der Gerichtspräsident.
Augenscheine sind, wie Gerichtsverhandlungen,
öffentlich. Beim Frühtermin geht es um einen typischen Streitfall – typisch
für eine Stadt, in der Platz ein kostbares Gut ist. Der Grossverteiler will
an der Nordstrasse eine neue Filiale bauen, gleich bei der Nordbrücke und in
Tuchfühlung mit dem Konkurrenten Coop, der sich schon vor Jahren seinen
Platz in der Überbauung des Bahneinschnitts Wipkingen gesichert hatte. Die
Stadt bewilligte der Migros vor anderthalb Jahren den Umbau, doch die
Besitzer einer Nachbarliegenschaft rekurrierten. Für die Baurekurskommission
(BRK) war die Sache eindeutig: Anliefernde Fahrzeuge behindern Autos und
Busse, gefährden Fahrzeuge und Fussgänger, eine Baubewilligung kommt nicht
in Frage. Die Migros ging vor Verwaltungsgericht. |
Am Schaffhauserplatz wird an
diesem Donnerstag schnell klar, dass sich die Parteien gut vorbereitet
haben. Hier seien die Verkehrs- und Platzverhältnisse noch viel schwieriger,
als sie es bei der geplanten Filiale an der Nordstrasse wären, führt ein
Migros-Vertreter aus; mitgebrachte Planskizzen sollen das belegen. Die
Gegner des Projektes kontern, sie hätten sich bereits früher zweimal an Ort
und Stelle umgesehen: Da habe, anders als jetzt, das Rückwärtsfahren nie im
ersten Anlauf geklappt. Zudem hätten sie von Anwohnern gehört, diese fühlten
sich durch den Lärm des Lastwagens gestört.

Die BRK hatte im Frühling 2009 die von der Stadt erteilte
Baubewilligung regelrecht zerzaust. Nicht zuletzt das Argument, die neue
Filiale diene der «ausreichenden Versorgung des Quartiers», kam schlecht an
– weil in der Nähe eben bereits eine Coop-Filiale besteht und weil die
Migros unweit des geplanten Standorts schon präsent ist. Zudem sei die
Auflage der Stadt kaum zu kontrollieren, bei den Anlieferungen müsse aus
Sicherheitsgründen immer eine Hilfsperson anwesend sein. Aber darauf komme
es auch gar nicht an: Die Nordstrasse werde so oder so blockiert, was eine
«nicht hinzunehmende Behinderung des Verkehrs» darstelle.
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Unterdessen ist es halb sieben geworden, die Gruppe steht
nun vor dem Gebäude an der Nordstrasse, in dem die Filiale geplant ist.

Man beugt sich über Pläne, an den Nasen hängen
Tropfen, man schaut, wo der Bus hält und wie dicht der Verkehr ist.
Migros-Vertreter erläutern, warum die Anlieferung nur auf dieser Seite des
Hauses möglich ist, die Nachbarn bringen vor, ihre Liegenschaft verliere an
Wert, wenn die Filiale einmal gebaut sei. Und sie würden dann nur noch
Mieter finden, denen Lärm egal sei – aber solche Mieter wolle man nicht. Der
Gerichtspräsident überlegt laut, ob Hauseigentümern und Mietern geholfen
wäre, wenn erst nach sechs Uhr angeliefert würde. Die Stadt freilich hatte
Anlieferung vor sechs verlangt, wegen des Verkehrs.
Nach 80 Minuten ist der Augenschein zu Ende, in zwei Monaten sei, so der
Richter, mit dem Urteil zu rechnen. Und der neutrale Beobachter fragt sich,
ob die Sache vielleicht doch nicht so eindeutig ist wie von der BRK
dargestellt (die übrigens auch schon einen Augenschein vorgenommen hatte).
Denn warum sonst würde das hohe Gericht morgens vor sechs Uhr zuschauen
wollen, wie die Migros Gemüse anliefert? |