Quartierverein Wipkingen

Einfahrt rückwärts mit Publikum

15. Januar 2010, Neue Zürcher Zeitung

Augenschein des Verwaltungsgerichts im Streit um Migros-Filiale

Von Kuno Gurtner

So viel Aufmerksamkeit für seine Arbeit dürfte er sonst kaum geniessen, der Chauffeur, der am Donnerstag frühmorgens zur Migros-Filiale am Schaffhauserplatz in Zürich fährt. Ein Dutzend Männer und zwei Frauen erwarten ihn bereits, eine der beiden Frauen fotografiert, wie der Mann am Steuer sein 18-Tonnen-Fahrzeug rückwärts in die Einfahrt zirkelt. Die vierzehn haben sich um halb sechs in der Früh und bei Minustemperaturen hier getroffen, zum Augenschein, den das Verwaltungsgericht anberaumt hat. Versammelt sind: Mitarbeiter der Migros, Hauseigentümer und Vertreter der Stadt. Und dazu die fotografierende Gerichtssekretärin, die auch protokolliert, sowie ein Mann mit Hut und Autorität, der Gerichtspräsident.

Augenscheine sind, wie Gerichtsverhandlungen, öffentlich. Beim Frühtermin geht es um einen typischen Streitfall – typisch für eine Stadt, in der Platz ein kostbares Gut ist. Der Grossverteiler will an der Nordstrasse eine neue Filiale bauen, gleich bei der Nordbrücke und in Tuchfühlung mit dem Konkurrenten Coop, der sich schon vor Jahren seinen Platz in der Überbauung des Bahneinschnitts Wipkingen gesichert hatte. Die Stadt bewilligte der Migros vor anderthalb Jahren den Umbau, doch die Besitzer einer Nachbarliegenschaft rekurrierten. Für die Baurekurskommission (BRK) war die Sache eindeutig: Anliefernde Fahrzeuge behindern Autos und Busse, gefährden Fahrzeuge und Fussgänger, eine Baubewilligung kommt nicht in Frage. Die Migros ging vor Verwaltungsgericht.

Am Schaffhauserplatz wird an diesem Donnerstag schnell klar, dass sich die Parteien gut vorbereitet haben. Hier seien die Verkehrs- und Platzverhältnisse noch viel schwieriger, als sie es bei der geplanten Filiale an der Nordstrasse wären, führt ein Migros-Vertreter aus; mitgebrachte Planskizzen sollen das belegen. Die Gegner des Projektes kontern, sie hätten sich bereits früher zweimal an Ort und Stelle umgesehen: Da habe, anders als jetzt, das Rückwärtsfahren nie im ersten Anlauf geklappt. Zudem hätten sie von Anwohnern gehört, diese fühlten sich durch den Lärm des Lastwagens gestört.

Die BRK hatte im Frühling 2009 die von der Stadt erteilte Baubewilligung regelrecht zerzaust. Nicht zuletzt das Argument, die neue Filiale diene der «ausreichenden Versorgung des Quartiers», kam schlecht an – weil in der Nähe eben bereits eine Coop-Filiale besteht und weil die Migros unweit des geplanten Standorts schon präsent ist. Zudem sei die Auflage der Stadt kaum zu kontrollieren, bei den Anlieferungen müsse aus Sicherheitsgründen immer eine Hilfsperson anwesend sein. Aber darauf komme es auch gar nicht an: Die Nordstrasse werde so oder so blockiert, was eine «nicht hinzunehmende Behinderung des Verkehrs» darstelle.

Unterdessen ist es halb sieben geworden, die Gruppe steht nun vor dem Gebäude an der Nordstrasse, in dem die Filiale geplant ist.

 

Man beugt sich über Pläne, an den Nasen hängen Tropfen, man schaut, wo der Bus hält und wie dicht der Verkehr ist. Migros-Vertreter erläutern, warum die Anlieferung nur auf dieser Seite des Hauses möglich ist, die Nachbarn bringen vor, ihre Liegenschaft verliere an Wert, wenn die Filiale einmal gebaut sei. Und sie würden dann nur noch Mieter finden, denen Lärm egal sei – aber solche Mieter wolle man nicht. Der Gerichtspräsident überlegt laut, ob Hauseigentümern und Mietern geholfen wäre, wenn erst nach sechs Uhr angeliefert würde. Die Stadt freilich hatte Anlieferung vor sechs verlangt, wegen des Verkehrs.

Nach 80 Minuten ist der Augenschein zu Ende, in zwei Monaten sei, so der Richter, mit dem Urteil zu rechnen. Und der neutrale Beobachter fragt sich, ob die Sache vielleicht doch nicht so eindeutig ist wie von der BRK dargestellt (die übrigens auch schon einen Augenschein vorgenommen hatte). Denn warum sonst würde das hohe Gericht morgens vor sechs Uhr zuschauen wollen, wie die Migros Gemüse anliefert?