![]() |
Quartierverein Wipkingen |
Lärmschutzmassnahmen Rosengarten- / Bucheggstrasse
| An der ersten
Informationsveranstaltung der Stadt Zürich waren die Grundeigentümer entlang
der Rosengarten/Bucheggstrasse eingeladen.
Es informierten Francois Aellen, Stadting, TBA, Hans Huber, Umwelt und Gesundheitsschutz, Ursina Fausch, externe Planerin, Michael Steiner, Recht, TBA und Rolf Kaspar, PL TBA. Alarmwerte überschritten An der Rosengartenstrasse sind die Alarmwerte bez. Lärm überschritten. Daher wurde in den betroffenen Liegenschaften bereits Lärmschutzfenster eingebaut. Gemäss der eidg. Lärmschutzverordnung muss der Lärmverursacher (kantonale Strasse) die Lärmschutzwände bezahlen. Dafür erhält er vom Bund Zuschüsse (befristet bis spätestens 2018). Bis dahin müssen die Bauten stehen, sonst gibt es kein Geld. Es sind Lärmschutzwände in den Gevierten 2,3,4,5,6,7 und 10 geplant (Plan). Die Stadt beabsichtigt 2014, wenn die Werkleitungen
erneuert werden, auch Lärmschutzmassnahmen umzusetzen (optimistischster
Zeitplan). Keine konkreten Pläne Konkrete Ausführungspläne lagen nicht vor, diese sollen erst in einer späteren Phase realisiert werden. Die eingezeichneten Linien sind nur die möglichen Standorte. Auch über die Höhe der Lärmschutzwand konnten keine konkreten Angaben vorgelegt werden. Die Stadt liess zwei Varianten rechnen (2,5 und 10 Meter) und zeigte auf Diagrammen die möglich Lärmreduktion in den abgedeckten Gebieten. Eine 10 Meter hohe Wand bringt naturgemäss eine weit grössere Lärmreduktion als eine niedrigere. Die Ausgestaltung einer Lärmschutzwand, kann durchaus auch als Fassade gestaltet werden. Ebenso sind die notwendigen Zufahrten garantiert. Sie können als Garageneinfahrt gestaltet werden. |
Bauliche Situation Da die meisten Gebäude in den betroffenen Gevierten direkt an der Strasse stehen, ist es nicht möglich eine Lärmschutzwand an der Strasse zu bauen. Daher versucht die Stadt nun die privaten Eigentümer dafür zu gewinnen, dass die Wände auf privatem Grund gebaut werden können. Die Bauten würde der Kanton finanzieren. Ebenso deren Unterhalt. Es ist allerdings das Einverständnis der Grundeigentümer notwendig. Da die Wände zwischen den Grundstücken zu stehen kommen, helfen sie allerdings eher den Gebäuden hinter dem betroffenen Grundstück. Ob die Eigentümer mitmachen ist somit eine Frage des Goodwills.
Ziel dieser von Roman Dellsperger moderierten Infoveranstaltung war, dass sich die benachbarten Grundeigentümer kennen lernen konnten. Dies ist notwendig, da die Wände zwischen den Grundstücken zu stehen kommen. Baugesuche Es sind keine Baugesuche nach Baurecht notwendig - gebaut wird nach dem Strassenverkehrsgesetz. |
![]() Interesse hielt sich in Grenzen Die Grundeigentümer erschienen leider nicht sehr zahlreich. Das Interesse hielt sich also in Grenzen. Nun ist geplant, mit den jeweils benachbarten Grundeigentümern bilateral zu verhandeln. Vision Überdeckung Der QVW brachte wiederum seine Vision einer Überdeckung des Wasserreservoir Areals vor. So wie zwischen den Zeilen zu hören war, hat die Stadt
diese Idee geprüft, findet aber, dass die Überdeckung schlecht zu
realisieren sei, da ja das Rosengartentram unten durch passen müsste. Dafür
sei eine Absenkung der Strasse notwendig. Dies führt aber leider zu einer
erhöhten Steigung nach der Absenkung, welche eine zahnradlose Tram nicht
schaffen würde. Erste Information der Grundeigentümer noch ohne konkrete Planung. Mal sehen wie es weitergeht und die Zeit drängt, sonst gibt es keine Bundessubventionen. |
Bildergalerie mögliche Standorte
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |