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Quartierverein Wipkingen |
Arger: Zebrastreifen wurde entfernt
Die Stadt hat in Wipkingen einen Zebrastreifen in der Nähe eines neuen Kindergartens aufgelöst. Eltern und Quartierbewohner kritisieren die Praxis.
Von Monica Müller, Tagesanzeiger 10.8.07
| Nach den Sommerferien werden
viele Kinder in Wipkingen neu in den Kindergarten am Waidfussweg gehen. Auf
dem Weg dorthin müssen sie die Wunderli-und die Lehenstrasse überqueren. Der
ursprünglich dort platzierte Fussgängerstreifen wurde nach der Sanierung des
Belags nicht erneuert. Quartiervereinspräsident Beni Weder ist erstaunt über
die Erklärung der Stadt: Es sei die generelle Praxis, in den 3oer-Zonen
keine Zebrastreifen mehr anzubringen. Diese Praxis ist gesetzlich begründet: In der schweizweiten Verordnung über Tempo-30-Zonen von 2001 steht: «Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig.» Heiko Ciceri, Kommunikationschef der Dienstabteilung Verkehr, erklärt die Regelung damit, dass sich dank der Temporeduktion die Sicherheit erhöhe. Ein Autofahrer müsse in einer Tempo-30-Zone ohne Zebrastreifen jederzeit mit einem Passanten rechnen. «Ein Zebrastreifen kann falsche Sicherheit vermitteln.» Der Verordnung und der Sichtweise der Stadt liegen Fakten zu Grunde. So belegen Studien einerseits, dass die Autofahrer Fussgängerstreifen umso weniger akzeptieren, je mehr es davon gibt. Andererseits zeigen Studien auch, dass Passanten Zebrastreifen in der Tempo-30-Zone wenig nutzen und die Strasse irgendwo überqueren. Zudem geht aus Unfallstatistiken hervor, dass die Hälfte aller Verkehrsunfälle, an' denen Passanten beteiligt sind, auf Fussgängerstreifen geschehen: 2006 verunfallten in der Stadt 100 Menschen auf Zebrastreifen, 2005 waren es 91. |
Handzeichen seit 1994
abgeschafft Heisst das, dass der Zebrastreifen gescheitert ist? Ciceri verneint. Erstens müsse man zwischen geregelten Fussgängerstreifen - solchen mit Ampeln - und ungeregelten - solchen ohne - unterscheiden. Erstere seien ein Erfolg. Bei Letzteren seien die Lage und Verkehrssituation ausschlaggebend. Laut Ciceri verlassen sich viele Passanten auf ihren Vortritt auf dem Fussgängerstreifen und sind dabei gele- gentlich zu wenig aufmerksam. Bis 1994 lernten Kindergärtner, dass sie vor einem Zebrastreifen per Handzeichen zum Ausdruck bringen mussten, dass sie diesen überqueren wollten. Seit dies nicht mehr Pflicht ist, ist es für Autofahrer schwieriger geworden, die Absichten von Passanten richtig zu interpretieren. Das Verbot von Fussgängerstreifen in der Tempo-30-Zone räumt auch Ausnahmen bei Schulen und Heimen ein. Vorausgesetzt, der Ort wird von Fahrzeugen und Kindern stark frequentiert. Im Fall der Wunderli- und der Lehenstrasse in Wipkingen raten die Experten aber von einem Zebrastreifen ab. Würden die Kinder an diesem relativ übersichtlichen Ort ohne die nötige Vorsicht über den Fussgängerstreifen eilen, wäre die Gefahr wohl grösser. Inge Mathis, Wipkingerin und dreifache Mutter, findet die Position der Stadt unglaubwürdig: «Warum macht man überhaupt noch Zebrastreifen, wenn man auf diese Weise argumentiert?» Die wenigsten Autofahrer würden sich im Quartier an die Tempolimite 30 halten. Und gerade Kinder müsste man an Zebrastreifen gewöhnen. Im Oktober wird einer der zwölf Verkehrsinstruktoren die Kindergärtner am Waidfussweg besuchen und mit ihnen |
üben, die Strassen sicher zu
überqueren. «Das Ziel ist es, dass kein Kind unkontrolliert auf die Strasse
rennt», sagt Instruktor Hans Meier. Ob mit oder ohne Fussgängerstreifen, die
Kinder müssten lernen, immer am jedem Randstein zu halten, den Verkehr zu
beobachten und dann die freie Strasse zu passieren. Wichtig sei, dass Eltern
dies mit ihren Kindern übten. Hier setzt die Kritik von Quartiervereinspräsident Weder an: Die Verkehrsregelung in der Tempo-30-Zone sei der Öffentlichkeit bis anhin nicht kommuniziert worden, und es herrsche eine allgemeine Verwirrung. «Nur wenn Eltern Bescheid wissen, können sie ihre Kinder auch richtig auf den Strassenverkehr vorbereiten.» Wer hat Vortritt? |
Schulwegsicherung
In Zukunft wird es in der 30er Zone keine neuen Fussgängerstreifen mehr geben.
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Bekanntlich wird der Kindergarten an der Wibichstrasse nach den Sommerferien
2007 geschlossen. Das bedeutet, dass die Kinder neu in den Kindergarten am
Waidfussweg laufen müssen. Auf dem Weg dorthin fehlen seit der Sanierung des
Belags die ursprünglich markierten Fussgängerstreifen über die
Wunderlistrasse und die Lehenstrasse.
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Die ursprünglich aufgemalten Fussgängerstreifen sind, aus uns nicht bekannten Gründen, verschwunden - vielleicht wurden sie einfach vergessen. Da die Kinder im Verkehrsunterricht den Umgang mit Fussgängerstreifen lernen, erachten wir die Fussgängerstreifen als absolut notwendige Schulwegsicherungsmassnahme. |
Antrag:
Hiermit stellen wir den Antrag, die ursprünglichen Fussgängerstreifen bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2007 wieder anzubringen. |
Die Verkehrserzieher und die Dienstabteilung für Verkehr der Stadtpolizei Zürich haben die Situation anlässlich eines Augenscheins beurteilt. Generell ist die gängige Praxis so, dass in 30er Zonen keine Fussgängerstreifen mehr angebracht werden. Nur an neuralgischen Hauptachsen von Schulwegen werden in Zukunft noch Fussgängerstreifen aufgebracht. Die Verkehrserziehung der Stadt Zürich schult darum die Kindergärtner schon früh mit der neuen Situation umzugehen und bittet die Eltern ihre Kindergärtner an den ersten Schultagen zu begleiten, bis sich die Kinder sicher auf Ihrem neuen Schulweg bewegen können.
Nach Beurteilung der genannten Experten könnte sich die Anbringung eines Fussgängerstreifens am geforderten Ort sogar negativ auf das Verhalten der Kinder auswirken. Wenn sie an - diesem relativ unübersichtlichen Ort - ohne die nötige Vorsicht über den Fussgängerstreifen eilen würden, wäre die Gefahrwohl grösser.
Es bestehen zudem Alternativen den Kindergarten am Waidfussweg auf Fussgängerstreifen zu erreichen.