Quartierverein Wipkingen

Personalhäuser zum Abbruch frei

Tagesanzeiger vom 16.8.07 Martin Huber

Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Heimatschutzes abgewiesen. Demnach sind die Personalhäuser des Waidspitals nicht schutzwürdig.
Der Stadtrat entliess im März 2006 die Personalhäuser des Waidspitals an der Tiechestrasse aus dem Inventar der Schutzobjekte. Das Areal ist etwa 440' Meter lang und im Durchschnitt 40 Meter breit. Darauf sind mit einer Arealüberbau-ung etwa 100 grosse Wohnungen möglich. Über zwei Drittel des Geländes sollen von einer Baugenossenschaft überbaut werden; 5000 Quadratmeter des städtischen Bodens werden verkauft für Eigentumswohnungen - «angesichts der attraktiven Aussichtslage», wie der Stadtrat auf eine Anfrage von Walter Angst (AL) schrieb.

Der Zürcher Heimatschutz und sechs Anwohner wehrten sich gegen das Projekt, moralisch unterstützt vom Quartierverein Wipkingen. Sie wollten einerseits die Grünflächen erhalten, anderseits die Personalhäuser aus den Jahren 1953 bis 1957, da diese Zürichs einzige Repräsentanten des niedergeschossigen Spitalbaus mit horizontaler Organisation seien. Zurzeit ist die Mehrheit der 260 Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad an Studierende vermietet.

Renovation «unzumutbar»
Doch die kantonale Baurekurskommission und jüngst auch das Verwaltungsgericht lehnten die Einsprachen ab. Das Gericht meint, die «schlicht und schmucklos» wirkenden Bauten seien keine herausragenden Vertreter der in Zürich zahlreich vorhandenen Bauten der Nachkriegsarchitektur.
 

 Deshalb könne der Stadt nicht zugemutet werden, mit einer aufwändigen Renovation Wohnflächen bereit zu stellen, die nur für Studenten interessant wären. Die Häuser komplett mit zeitgemäs-sen Wohnungen auszubauen, würde wiederum die innere Struktur zerstören, die noch am ehesten schutzwürdig wäre.
Der Stadtrat will nach Erledigung der Einsprachen einen Wettbewerb für die Neubauten durchführen. Der Gemeinderat hat sich aber bereits eingemischt und vor einem Jahr mit 63:56 ein AL-Postulat überwiesen, das die Renovation der Personalhäuser und den Verzicht auf Eigentumswohnungen verlangt, (jr)


9. Juni 2007

Der Kantonale Heimatschutz rekurriert vor Verwaltungsgericht gegen die Entlassung der Personalhäuser des Waidspitals aus dem Denkmalsschutz.

Der Heimatschutz und sechs Anwohner wehren sich für die Erhaltung der seinerzeit im Ensemble mit dem Waidspital geplanten und gebauten Personalhäuser und die Aufhebung des Naturschutzes für die grosse angrenzende Magerwiese. Die Stadt Zürich plant die ehemaligen Personalhäuser des Waidspitals abzureissen, die Familiengärten aufzuheben und die ans Gelände anstossende Magerwiese mit einer Arealüberbauung im grossem Stile zu überbauen.

Was ist geschehen

Am 8. März 2006 entlässt der Stadtrat von Zürich die Personalhäuser des Waidspitals , Tiechestrasse 43, 47 bis 61 aus dem Denkmalschutz. Er verzichtet auf Unterschutzstellung und entlässt sie aus dem Inventar. Am gleichen Tag entlässt Grün Stadt Zürich die „1500 m2 grosse, gut besonnte Magerwiese von nicht unerheblicher ökologischer Bedeutung“ aus dem Naturschutz mit der Begründung „Die geplante Überbauung entspricht dem Legislaturziel «10 000 Wohnungen in 10 Jahren» und ist von öffentlichem Interesse“

Der kantonale Heimatschutz und sechs Anwohner wehren sich

 Sie stellen die Anträge:

 „1. Es seien, die Gebäude an der Tièchestrasse 43, 47 bis 61 in Zürich - Wipkingen unter Denkmalschutz zu stellen.

 2. Es sei,die Magerwiese auf dem Grundstück an der Tièchestrasse bei Nr. 65 im Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte zu belassen.

Personalhäuser bilden ein Ensemble

 Die Personalhäuser bilden nicht nur in sich ein Ensemble, sondern auch in Bezug auf das Waidspital. Diese Bauten sind Zürichs einziger Repräsentant des nieder geschossigen Spitalbaus mit horizontaler Organisation, der mit seiner fingerartigen Anordnung den Aussenraum als Gartenraum erlebbar ins Gebäude integriert. Die

beauftragten Architekten Landolt, Schindler und Schütz haben damit für Zürich ein Unikat realisiert. Später wurden Spitalbauten allesamt als Hochhäuser realisiert.

Würden die Personalhäuser abgebrochen, würde die zusammen mit dem Spital erstellte Gesamtanlage mit den aufgegliederten Häusern und dem abschliessenden Ärztehaus eines wichtigen Elements beraubt.

 Gut erhaltenes Chefarztgebäude soll ebenfalls abgebrochen werden

 Dieses einstmals für den Chefarzt des Waidspitals errichtete Gebäude ist in einem besonders gepflegten Zustand. Bei diesem Gebäude wurde stets aller Unterhalt von der Rekursgegnerin und mit Sorgfalt erbracht. Haus und Umgebung präsentieren sich in einem tadellosen Zustand. Erst unlängst wurde die Zufahrt sogar in stilechtem Naturstein neu ausgelegt. Eine solche Baute einzureissen wäre nicht bloss eine denkmalpflegerische Sünde, sondern auch eine Verschleuderung von Steuermitteln. Das Chefarzthaus ist quasi die Spitze des ganzen Gefüges, mit Wohnräumen für die Assistenten, Männerhaus und eigenen Etagen für Krankenschwestern der I. und II. Klasse welche jeweils kongruent zu ihrem Dienstgrad in jeweils unterschiedlich ausgestatteten Räumen logiert wurden. Insoweit ist der ganze Komplex nicht nur in seiner äusseren gefälligen Gestalt ein einzigartiger Zeitzeuge, sondern vor allem auch in seiner inneren Ausstattung und Einteilung.

 

Kluge Konzeption beim Bau

 Anlässlich eines Augenscheins wurde offenbar, von welch kluger Konzeption die Erbauer geleitet waren: Die jeweiligen Zimmer haben zwar pro Etage zusammen grosse separate Nasszellen, welche jedoch für gleichzeitigen Gebrauch mehrerer Personen so ausgelegt sind (mehrere Duschen, Bäder und WC), dass es zu keinen Kollisionen kommt. Auf jeder Etage hat es einen grossen, mit zeittypischem Holzwerk und Einrichtungen der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts ausgestatteten Gemeinschaftsraum, welchen die Bewohner von jeweils etwa einem Dutzend Zimmer nutzen können. Damit werden die von der Stadt Zürich als zu klein empfundenen Einzelzimmer stark relativiert. Die Konzeption als Individual- und Gemeinschaftsnutzung ist geradezu bahnbrechend ideal für eine integrative Wohnform, welche noch heute mustergültig ist. Deshalb erfüllen diese Zimmer gemäss der klaren Bestätigung der Stiftung für Studentisches Wohnen geradezu ideal die Voraussetzungen für die Unterbringung von Studenten. Sie hatte vor Vorinstanz belegt, dass seitens der Studentenschaften ein grosses Interesse an diesen Zimmern besteht

 Nachvollziehbarer Rechtfertigungsgrund für den Abriss fehlt

 Bei einem Abriss eines anerkanntermassen wichtigen baugeschichtlichen und sozialgeschichtlichen Zeitzeugen von grossem Wert müsste es zumindest einen nachvoll ziehbaren Rechtfertigungsgrund geben. Wenn aber schon dieser einer neutralen Prüfung nicht standhält, dann muss die Selbstbindung des Gemeinwesens Vorrang haben.

Ähnliches gilt für das berühmte „Legislaturziel“ 10'000 Wohnungen, welches ohnehin sogar nach dem eigenen Bekunden der Exekutive auch ohne den Abriss dieser Gebäude schon fast erreicht ist und somit, selbst wenn es noch eine demokratische Legitimation hätte, hier als Argument auch nichts nützt.

 Mangelnde Rendite wegen Unterlassung des Unterhalts?

 Es bleiben damit bloss die pekuniären Argumente, welche jedoch bei jedem Denkmalschutzobjekt genau gleich vor gebracht werden können. Keiner wird behaupten, dass das Grossmünster rentiere und dass man dort wegen der mangelnden Rentabilität doch besser Eigentumswohnungen bauen sollte. Manchmal muss man ein Argument bis zum bitteren Ende weiterdenken, damit dessen Absurdität evident wird. Auch die Erhaltung eines intakten Stadtbildes mit Grünflächen, Freiflächen und einer lockeren Stadtrandbebauung, ist ein Wert an sich, welcher zwar evtl. bei einigen Verantwortlichen erst in der nächsten oder übernächsten Generation in seiner vollen Tragweite erkannt werden wird. Könnte man heute die in der Mitte des letzten Jahrhunderts erfolge Zerstörung von vielen hochwertigen Bauzeugen des Historismus und des Jugendstils rückgängig machen, dann wäre man glücklich. Damals war einfach das Verständnis für diese Perlen der Architektur nicht vorhanden. So wie es heute aussieht, sollen die Bauten der vierziger und fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts heute dasselbe Schicksal erleiden. Die Bauten wurden nicht umsonst inventarisiert und sie sind zu schützen und sanft zu restaurieren, wo der Unterhalt in den vergangenen Jahren vernachlässigt worden war. Einen vernachlässigten Unterhalt als Argument für die Schutzentlassung zu anerkennen würde bedeuten, hier eine Tür aufzustossen, welche zu fatalen Missbräuchen geradezu auffordert

 

Dem Instrument „Arealüberbauung“ fallen Grünflächen zum Opfer

 Die streitbetroffenen Parzellen weisen tatsächlich ein erhebliches unausgeschöpftes Nutzungspotential aus. Man baute früher einfach so, dass die Gebäude in einen Garten zu liegen kamen. Diese Gärten waren denn in der Vergangenheit auch der Tod vieler wertvoller Villen und neuerdings, seit es das Institut der Arealüberbauung gibt, auch von Gartensiedlungen des Genossenschaftsbaus in den neuen Wohnquartieren der Stadt. Hätten die streitbetroffenen Gebäude nicht einen breiten Grüngürtel zu den Gebäuden der Wibichstrasse, dann käme man auch nicht auf die Idee, die Grundstücksausnutzung zu optimieren

 Es geht also auch um die Zerstörung von Grünflächen welche der Stadt nicht mehr wertvoll erscheinen (wie dies z.B. auch bei der Villa Patumbah der Fall war). Der Park um die Personalhäuser des Waidspitals besitzt ausser der inventarisierten Magerwiese auch einen ästhetisch und ökologisch wertvollen Baumbestand, der aber nie inventarisiert wurde. Dieser halböffentliche Grünraum trägt für die Bewohner der Personalhäuser sowie für die Nachbarn ganz wesentlich zur guten Umweltqualität des Quartiers bei. Solche relativ alten Grünflächen haben eine besonders grosse biologische Vielfalt und sind eine sehr wertvolle Ressource für eine ökologische Stadtentwicklung. Leider wurde dieses Potenzial bisher von den zuständigen Behörden nicht erkannt. Die betroffenen Anwohner bedauern sehr, dass die Stadt hier nicht bereits im Vorfeld der Planung den Dialog gesucht hat und eine Mitsprache der Bevölkerung (z.B. über einen Gestaltungsplan) zurückweist.

 Tiefgarage anstatt Magerwiese

 Diese Magerwiese soll offenbar einer Tiefgarage für das Personal des Waidspitals weichen, wobei es nach Meinung der Rekurrenten eben faktisch überhaupt nicht möglich ist, dafür einen Ersatz mit qualitativ gleichwertigen kleinklimatischen Bedingungen zu schaffen, wie dies in Ziffer 2. des Stadtratsbeschlusses vorausgesetzt wird. Anlässlich des Augenscheins wollten mehrere Teilnehmer wissen, wo denn eine solche „Ersatzwiese“ zu liegen kommen würde, was jedoch schlichtweg nicht beantwortet werden konnte. Es erscheint rein praktisch unmöglich, eine solche Magerwiese mit gleicher Exposition und Neigung andernorts innerhalb des streitbetroffenen Grundstücks zu realisieren.

Feigenblatt für Projekt

 Wenn aber eine solche Auflage gar nicht erfüllbar ist, dann dient diese bloss als Feigenblatt um das Projekt zu verwirklichen um dann später sang- und klaglos fallen gelassen zu werden. Solange die Rekursgegnerin nicht nachvollziehbar und klar sagt, wo und wie eine solche „Verschiebung“ erfolgen soll, solange muss die bestehende Wiese geschützt bleiben. Die Rekursgegnerin will den Bürgern das „Katz-im-Sack“-Prinzip gleich vermengt mit einer politischen Salamitaktik schmackhaft machen. Es soll jedoch mit offenen Karten gespielt wer den und der Bürger und die Anwohner sollen wissen, was man tatsächlich im Schilde führt

 Unterschutzstellung nur noch ein Papiertiger

 Wie kann ein Objekt des Naturschutzes überhaupt als „Bauland“ erfasst sein? Wenn ein Schutzobjekt so einfach zerstört werden darf, was nützt dann eine Unterschutzstellung überhaupt noch? Ist diese einfach für eine Schönwetterperiode gültig und darf beim erstbesten Bauwunsch einfach rückgängig gemacht werden? Wenn Private den Profit über die Anliegen des Natur- und Denkmalschutzes stellen, dann ist das zwar bedauerlich, ist jedoch Bestandteil des täglichen Kampfs zwischen Gut und Böse. Wenn dies aber die öffentliche Hand auch so praktiziert, dann ist die Selbstbindung des Gemeinwesens tatsächlich zum Papiertiger verkommen, welche immer dann nichts bedeutet, wenn kurzfristige Ziele im Moment wichtiger erscheinen.


25. Juni 2006

Wieviel Neubauten erträgt Wipkingen an bester Lage?

von Pierino Cerliani, Vorstand QV Wipkingen, Ressort Verkehr und Städtebau

Arealüberbauung mit 70 % zusätzlicher Ausnutzung mit bis zu 7 Stockwerken geplant!

Nach den Neubauplänen der Stadt am Griesernweg haben wir es wieder einmal mehr schwarz auf weiss: Mit der Antwort auf die schriftliche Anfrage von Walter Angst zu den Plänen des Stadtrates mit den Personalhäusern an der Tièchestrasse ist klar, dass nach dem Willen des Stadtrates auch die letzte Wiese in der Stadt mit einer Arealbebauung ( das heisst an dieser Stelle mit rund 70% zusätzlicher Ausnutzung und mit bis zu 7-geschossigen Bauten!) zugebaut werden soll.

Abbruch der Personalhäuser geplant!

Dass die Häuser, die abgebrochen werden sollen, als herausragende Beispiele des modernen Bauens aus den 50er-Jahren im (nota bene von der Stadt selbst erstellten!) Inventar der schützenswerten Bauten aufgeführt sind, und dass die Magerwiese im oberen Teil des Grundstücks im Inventar der schützenswerten Naturobjekte verzeichnet ist, kümmert den Stadtrat offenbar wenig.

Zudem gehen mit dem geplanten Abbruch der Personalhäuser gegen 150 günstige Wohngelegenheiten für Studierende ersatzlos verloren, was angesichts des Mangels an preisgünstigem Wohnraum für junge Leute in Ausbildung völlig unverständlich ist.

Schildbürgersteich gegen eigenes Legislaturziel!

Der Stadtrat plante in der letzten Legislaturperiode, 200 neue Wohngelegenheiten für Studierende zu schaffen – mit diesem Schildbürgerstreich sollen also drei Viertel davon auf einen Schlag wieder vernichtet werden!

6'000 m2 sollen dem Meistbietenden verhökert werden!

Obwohl der Stadtrat laut Gemeindeordnung in Artikel 68 k) zur „Förderung des Gemeinschaftlichen Wohnungsbaus“ verpflichtet wäre, will er hier auch noch fast ein Drittel der Fläche dem Meistbietenden verhökern.

Der Quartierverein Wipkingen setzt sich mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Natur- und Heimatschutz dafür ein, dass nicht jede Wiese unkontrolliert verbaut wird und dass nicht überall Türme in den Himmel wachsen.

Heimatschutz wehrt sich!

Der Heimatschutz hat laut einem Bericht der NZZ vom 24. Juni 2006, Einsprache gegen die Entlassung aus dem Denkmalschutz eingereicht.

Der Quartierverein engagiert sich!

Wenn auch Sie sich in diesem Sinne engagieren möchten, treten Sie dem Quartierverein bei – ein Anmeldung kann per Email auf  www.wipkingen.net  oder per Post beim Quartierverein Wipkingen, Postfach, 8037 Zürich gemacht werden.

Pierino Cerliani
Ressort Verkehr/Städtebau


18. Juni 2006: Facts und Figures:

Bei einem Ersatzneubau mit einer maximal möglichen Bruttogeschossfläche von 17 700 m2 könnten:
 
- zehn 2 1/2-Zimmer-Wohnungen 75 m2
- zehn 3 1/2 Zimmer-Wohnungen 90 m2
- vierzig 4 1/2-Zimmer-Wohnungen 105 m2
- vierzig 5 1/2-Zimmer-Wohnungen 120 m2

realisiert werden.

Mit anderen Worten würde der Abbruch der Personalhäuser die Entstehung von 80 Grosswohnungen  für Familien an prädestinierter Lage ermöglichen, was ganz im Einklang mit dem Legislaturziel des Stadtrates steht. Mit einer Neuüberbauung könnte zudem das akute Parkplatzproblem auf dem Spitalareal gelöst werden, indem neben den Pflichtparkplatzen für die Wohnsiedlung eine Reihe von Personalparkplätzen realisierbar wäre.

Ostansicht

Südansicht

Westansicht

Nordansicht

Katasterplan

Der Stadtrat geht dabei konsequent und zielgerichtet vor. Alles was seinen Plänen im Wege steht, räumt er aus.

1. Er entlässt die Personalhäuser, die damals mit der klaren Auflage in eine Grünzone gebaut wurden, nur Personal für das Stadtspital Waid zur Verfügung zu stehen, aus dem Denkmalschutz:

244. Denkmalschutz, Personalhäuser des Waidspitals, Tiechestrasse 43, 47 bis 61, Verzicht auf Unterschutzstellung und Entlassung aus dem Inventar.

2. Die Magerwiesen, notabene im Inventar von kommunaler Bedeutung, werden gleichzeitig aus dem Naturschutz entlassen:

Naturschutz Inventarobjekt «Strassenböschungen Waid», Wipkingen
Entlassung aus dem Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung

Inventar der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte (KSO)

240. Grün Stadt Zürich, Naturschutz, Kat.-Nr. WP4391, Wipkingen Entlassung aus dem Inventar.

Familiengärten

3. Auch der unglaubliche schöne und wertvolle Baumgarten südlich der Personalhäuser soll geopfert werden:

Doch nun regt sich auch gegen diese wiederum gross angelegte Arealüberbauung Widerstand:

Rekurs gegen den Beschluss des Stadtrates von Zürich betr. Entlassung der
Personalhäuser des Waidspitals, Tiechestr. 43 und 47 bis 61 aus dem Inventar für
Denkmaischutz

Gehölzartenliste Areal Personalhäuser Waidspital

Wie Stadtrat Vollenwyder kürzlich an einer Veranstaltung bekannt gab, sei er ja da, um Wertschöpfung zu erzielen und ein Schrebergarten mache darum keinen Sinn.